Infos zu den Richtlinien und zum Ablauf von Förderansuchen
Das Land Vorarlberg gewährt Förderungen an Schülerinnen und Schüler, um diesen die Teilnahme an Schulveranstaltungen (z.B. Schulschiwoche, Wienwoche, etc.) trotz schwieriger Einkommenssituationen ihrer Eltern zu ermöglichen bzw. zu erleichtern. Die Gewährung der Förderung richtet sich nach den Vorgaben der Richtlinien.
Wer wird gefördert?
Förderungswerber/Förderungswerberin sind die Eltern bzw. im gemeinsamen Haushalt lebende Erziehungsberechtigte.
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Kosten für die Teilnahme an einer mindestens viertägigen Schulveranstaltung. Die Gesamtkosten der Veranstaltung müssen dabei mindestens € 75,- betragen.
Wie hoch ist die Förderung?
Je nach der Höhe der Kosten für die Schulveranstaltung und des förderungswürdigen Familiennettoeinkommens beträgt der Unterstützungssatz für Schulveranstaltungen mindestens € 68,- und höchstens € 185,- pro Förderungswerber/Förderungswerberin und Schulveranstaltung.
Ablauf
Der/die Förderwerber/in befüllt das Antragsformular für Erziehungsberechtigte und gibt dieses bei der Schulleitung ab. Nach Überprüfen der Förderwürdigkeit erhält der Förderwerber (Erziehungsberechtigte) eine schriftliche Förderungszusage. Die Auszahlung erfolgt erst nach Bestätigung der Teilnahme (nach Ablauf der Schulveranstaltung) durch die Schule