Richtlinien und Antrag auf Freistellung vom Unterricht
Das Ansuchen ist spätestens 3 Wochen vor dem Freistellungswunsch (außer unvorhergesehene Ereignisse) in der Direktion einzureichen.
Freistellungen bis zu 1 Tag werden vom KV bewilligt.
Freistellungsanträge für 2 - 4 Schultage sind bei der Direktion zu beantragen.
Ab 5 Tagen wird der Antrag samt Stellungnahme der Klassenlehrer/Direktorin an die Bildungsdirektion Vorarlberg weitergeleitet.
Eine Freistellung kann nur in Ausnahmefällen und unter genauer Begründung bei folgenden Anlässen beantragt werden: Feiertage verschiedener Religionen, gesundheitliche Gründe (ärztliche Bestätigung erforderlich), Teilnahme an Sportveranstaltungen (Bestätigung erforderlich), Beerdigung/Hochzeit enger Verwandter (Eltern, Großeltern, Geschwister).
An Tagen mit Schularbeiten oder Tests ist eine Freistellung nicht möglich.
Verlängerungen von Ferienzeiten werden nicht genehmigt. Urlaubsreisen sind in den Ferienzeiten zu planen (anfallende Stornogebühren für bereits getätigte Buchungen oder günstigere Reisetarife gelten NICHT als Rechtfertigung).